Einbürgerung
Die Bürgergemeinde ist gemäss Kantonsverfassung zuständig für die Verleihung oder Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes. Schriftliche Anfragen sind bitte an die
Bürgergemeinde Trimbach
Baslerstrasse 118
4632 Trimbach
zu richten. Die Gesuchsunterlagen werden anschliessend zugestellt.